Deutschland, 27.01.2022

Aufgrund der Omikron-Variante gilt ab dem 28. Januar für alle Personen ab 18 Jahren die FFP2-Maskenpflicht auch in Bus und Zug. Kinder zwischen 6 und 17 Jahren dürfen, wie im Schulunterricht, weiterhin einfache medizinische Masken tragen. Von der Maskentragepficht ausgenommen sind Kleinkinder unter 6 Jahren. 

Bei Verstößen gegen die geltende Maskenpflicht (kein Tragen einer Maske) sieht der Gesetzesrahmen in Baden-Württemberg einen Bußgeldrahmen zwischen 50 und 250 Euro vor. Als Regelsatz wird 70 Euro angegeben. Hat man als Erwachsener die falsche Maske auf  kann es im Regelfall 30 Euro Bußgeld kosten. 

Weitere Informationen zu den Corona-Regelungen in Deutschland und der Schweiz finden Sie unter: www.sbb-deutschland.de/corona

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