Deutschland, 23.11.2021

Ab dem 24. November 2021 gilt im öffentlichen Nahverkehr in Deutschland die 3G-Regel. Dies ist eine landesweite Maßnahme zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die auf den jüngsten Beschlüssen von Bund und Ländern beruht.

Unsere Fahrgäste sind innerhalb unserer Fahrzeuge sodann dazu verpflichtet, einen der folgenden drei Nachweise mitzuführen:

  • Vollständig geimpft (die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen)
  • Genesen (nicht länger als 180 Tage)
  • Getestet (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht (kein Selbsttest) oder PCR-Test, jeweils nicht älter als 24 Stunden)

Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Schüler und Schülerinnen sowie Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

Die Einhaltung der 3G-Regel wird stichprobenartig kontrolliert. Ein Verstoß gegen die Nachweispflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist. Bitte führen Sie daher ab sofort einen Nachweis mit sich und zeigen Sie diesen bei Kontrolle vor. Achten Sie im Zuge dessen bitte auch auf die korrekte Verwendung der medizinischen Maske. 
 
Die Schweizer Streckenabschnitte sind von diesen Regelungen nicht betroffen. 
 
Vielen Dank für Ihr Mitwirken und bleiben Sie gesund!
 
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