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Service Fahrrad- und Tiermitnahme Fahrrad- und Tiermitnahme.
Kombinieren Sie Fahrrad und Zug nach Ihren Bedürfnissen oder nehmen Sie Ihren Vierbeiner oder Gepäck mit.
Informationen zur Mitnahme.
Fahrrad.

In nahezu allen Nahverkehrszügen in Baden-Württemberg ist die Fahrradmitnahme montags bis freitags bis 6 Uhr und ab 9 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig kostenlos möglich. Innerhalb des Zeitraums der nicht-kostenlosen Beförderung gelten die Verbundregelungen bzw. bei verbundübergreifenden Fahrten die Regelungen des bwTarif.

Für die Fahrradmitnahme in den Streckenabschnitten der S‑Bahn Schaffhausen (S62 / S64) im Gebiet des Tarifverbunds OSTWIND ist ein vergünstigtes Verbundbillett erforderlich.

Hinweis zur Fahrradmitnahme.

Wenn es im Zug sehr eng wird, gewähren Sie bitte Kindern, Begleitpersonen und Personen mit Kinderwagen den Vortritt. Fahrräder dürfen nur mitgeführt werden, wenn die Auslastung es erlaubt. Es besteht kein generelles Beförderrungsrecht für Fahrräder. Steigen Sie gegebenenfalls aus und nutzen Sie den nächsten Zug. 

Die Reservation von Fahrradplätzen in den Zügen der SBB Deutschland ist nicht möglich. 

Tiere.
Bitte beachten Sie die Richtlinien des jeweiligen Verkehrsverbunds zur Mitnahme von Tieren. Die Bestimmungen (z.B. Leinen- und Maulkorbpflicht, Gebühren, Mitnahme in Zügen/Trams/Busse) können je nach Region variieren.
Informieren Sie sich vor Fahrtantritt direkt beim zuständigen Verkehrsverbund.
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Gepäck.

Bitte beachten Sie die Richtlinien des jeweiligen Verkehrsverbunds zur Gepäckmitnahme. Die Vorschriften können je nach Region variieren.


Allgemein gilt:

  • Leicht tragbare, handliche Gegenstände (z.B. Koffer, Rucksäcke, Taschen) sind in der Regel kostenlos.
  • Verstauen Sie Ihr Gepäck unter dem Sitz oder in den dafür vorgesehenen Ablagen und Multifunktionsabteilen.
  • Ihr Gepäck darf andere Fahrgäste nicht behindern, Durchgänge nicht versperren und Sitzplätze nicht blockieren.
  • Bleiben Sie in der Nähe Ihres Gepäcks.
  • Informieren Sie sich vor Fahrtantritt über die konkreten Bestimmungen des zuständigen Verkehrsverbunds. 
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Weitere Fragen.
Sie haben weitere Fragen? Wenden Sie sich gerne an unsere Kundencenter.
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